B ü r g e r g e l d a n t r a g

Kurzantrag zur Erstantragstellung

zum Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


1 - Start
2 - Persönliche Daten
3 - Weitere Personen im selben Haushalt
4 - Kosten der Unterkunft und Heizung
5 - Vermögensauskunft
6 - Anlass zur Antragstellung / Nachweise
7 - Kontakt & Abschluss

Start

 

Keine Arbeit - kein Geld?

 

Das Jobcenter hilft!

 

Antrag ausfüllen und abschicken.

 

Fragen?

 

Telefon:

02421/22 156 00 00

 

Telefon Dolmetscher

(ehrenamtlich und kostenlos):

02421/22 10 40 310

DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Rechtsgrundlagen

§ 37 SGB II - Antragserfordernis

 

(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.


(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.


§ 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft


(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.


(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.

Anspruchsprüfung & Beratungsangebot

Bevor Sie nun mit der Antragstellung beginnen, können Sie vorab unverbindlich mit dem ► Bürgergeld-Rechner 

vom Verein für soziales Leben e.V.  die Höhe eines möglichen Zahlungsanspruches selber berechnen.

 

Auf unserer Homepage können Sie jederzeit auch weitere ► Informationen zur Antragsstellung zum Nachlesen erhalten.


Nutzen Sie auch gerne vor der Online-Antragstellung die Möglichkeit einer unverbindlichen Beratung durch unsere Mitarbeiter:innen im Antragsservice.

Standort Düren

 

Frau Jasmin Jansen: 02421/22 156 23 11

Frau Claudia Nölp:02421/22 156 23 10

Frau Astrid Stollenwerk: 02421/22 156 23 30

Herr Dimitri Repp: 02421/22 156 23 12

Standort Jülich

 

Herr Rolf Hostenbach: 02421/22 156 21 10

Frau Susanna Dolfen: 02421/22 156 21 11

oder per E-Mail ►antragsservice-amt56@kreis-dueren.de

Meine persönlichen Daten

Persönliche Angaben

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre Telefonnummer ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per Telefon geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Meine Bankverbindung

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

Nachweise / Dokumentenupload - Kontoauszug

Beispiele

Nachweis zur Kontoeröffnung, Kontoauszüge, Bankbestätigung

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Kontoauszüge hochzuladen. Sie können bis zu 20 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weiere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

Ergänzungen zum Familienstand Geschieden

Angaben zum geschiedenen Partner

Nachweise/Dokumentenupload - Scheidungsurteil/Unterhaltstitel

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 20 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weiere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Nachweise/Dokumentenupload -Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 20 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Ergänzungen zum Familienstand dauerhaft getrennt lebend

Weitere Angaben zum getrennt lebenden Partner

 

Nachweise/Dokumentenupload - Unterhaltstitel/Vereinbarungen

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 20 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Nachweise/Dokumentenupload - Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 20 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Meine Sozialversicherung

"Pflichtversichert" bedeutet, wie die meisten Deutschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

 

Selbst wenn Sie also bisher beispielsweise über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug pflichtversichert.

 

Erst ab einem bestimmten Einkommen können Sie sich privat versichern.

 

Wenn Sie sich in Ausbildung befinden, könnten Sie über Ihre Familie mitversichert sein.

Nachweise/Dokumentenupload - Krankenversicherungsnachweis

Bitte laden Sie  Ihre Versichertenkarte  als Versicherungsnachweis hoch.

 

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 5 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im darunterliegenden Feld "sonstige Krankenkasse".

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auch z.B. auf Ihrer Verdienstabrechnung.

Sie besteht aus 11 Ziffern und einem Buchstaben.

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Aufenthaltsstatus
Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Die job-com, das kommunale Jobcenter des Kreises Düren ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Kreis Düren wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem gerne diesen Online-Antrag nutzen. Dazu entfernen Sie den Haken und geben darunter Ihre aktuelle Anschrift ein.

Die job-com, das kommunale Jobcenter des Kreises Düren ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Kreis Düren wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem gerne diesen Online-Antrag nutzen. Dazu entfernen Sie den Haken und geben darunter Ihre aktuelle Anschrift ein.


Nachweise/Dokumentenupload - Mietvertrag bzw. Mietbescheinigung

Zur Bestätigung Ihres Mietverhältnisses laden Sie bitte Ihren vollständigen Mietvertrag und die geforderte Mietbescheinigung zur Bestätigung der fälligen Unterkunftskosten hoch.

 

Über die folgenden beiden Felder haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. 

 

Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

Die job-com, das kommunale Jobcenter des Kreises Düren ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Kreis Düren wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem diesen Online-Antrag nutzen und am Antragsende in der Antragsbegründung den Zuzugstermin eintragen.

Wichtiger Hinweis für Umzüge:

 

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft eingeholt werden.

 

Bitte teilen Sie der job-com daher einen beabsichtigten Umzug vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. 

 

Liegt der neue Wohnort außerhalb des Kreises Düren, wenden Sie sich für die vorgenannte Zusicherung und einer neuen SGB II-Antragstellung an Ihr künftig zuständiges Jobcenter.

 

Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

► Download: Mietbescheinigung/-angebot

► Hier zu allen Jobcentern in Deutschland

 

Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit

Erfassen Sie hier bitte Ihre aktuelle Anschrift.

Erfassen Sie hier bitte Ihre zukünftige Anschrift im Kreis Düren.


Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld
  • ...

Hinweis:

Auch wenn zum Beispiel Ihr Arbeitslosengeld I im laufenden Monat endet, zählt es zum Einkommen in  diesem Monat.

 

Beispiel:

Das Arbeitslosengeld I endet am 22.06.2021 und Sie stellen hier am 05.06.2021 einen Arbeitslosengeld II-Antrag. Das Arbeitslosengeld I zählt dann noch als Einkommen für den Monat 06/2021.

Mein persönliches Einkommen

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Hier bitte nur das Einkommen eintragen, welches Ihnen selber zusteht.

 

Kindergeld wird beispielsweise im weiteren Antragsprozess beim jeweiligen Kind eingetragen.

 

Über das grüne "+" können Sie mehrere Einkommensarten eintragen (max. 5).

Nachweise/Dokumentendoupload- wie z.B. Lohnabrechnungen (die letzten 3), laufenden Arbeitsvertrag, Bewilligungsbescheide anderer Leistungen

Zur Bestätigung Ihrer Angaben übermitteln Sie hier bitte entsprechende Bewilligungsbescheide anderer Leistungen (z.B. Krankengeld von der Krankenkasse) oder einen bestehenden Arbeitsvertrag sowie ggf.die letzten 3 Lohnabrechnungen.

 

Über die folgenden beiden Felder haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. 

 

Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

Weitere Personen im selben Haushalt

Meine Wohnsituation

Hinweis:

 

Sie sind alleinerziehend?

 

Um die Angaben zu Ihren Kindern eintragen zu können wählen Sie bitte den 2. Eintrag

  • "Ich lebe mit weiteren Personen in einer Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft."

aus.

Hinweis:

 

Sie sind unter 25 Jahre alt und leben im Haushalt Ihrer Eltern?

 

Im Sinne des SGB II bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Im Antrag sind alle wirtschaftlichen Verhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft darzulegen.

weitere Person(en) im Haushalt

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt ffür Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Helfen Sie uns mit der Angabe von Kontaktdaten, Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre Telefonnummer ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per Telefon geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Personen, die zusammen wohnen und nicht verwandt oder verschwägert sind, bilden eine reine Wohngemeinschaft.

 

Beantragen Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft Arbeitslosengeld II, müssen keine Angaben zu den persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohner*innen gemacht werden.

 

Lebt der/die Antragsteller*in mit anderen Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammen, so spricht man von einer "eheähnlichen Gemeinschaft".

 

Gemäß § 7 Abs. 3a SGB II wird eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet, wenn Partner...

 

... länger als ein Jahr zusammenleben, oder

 

... mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder

 

... Kinder oder Angehörige im Haushalt  versorgen oder

 

... befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Aufenthaltsstatus

"Pflichtversichert" bedeutet, wie die meisten Deutschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

 

Selbst wenn Sie also bisher beispielsweise über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug pflichtversichert.

 

Erst ab einem bestimmten Einkommen können Sie sich privat versichern.

 

Wenn Sie sich in Ausbildung befinden, könnten Sie über Ihre Familie mitversichert sein.

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im darunterliegenden Feld "sonstige Krankenkasse".

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auch z.B. auf Ihrer Verdienstabrechnung.

 

Sie besteht aus 11 Ziffern und einem Buchstaben.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr.


Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorkommen, können Sie am Ende des Antrages noch einen Freitext eingeben. 

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.

Angaben zum weiteren Elternteil des Kindes

 Der andere Elternteil ist nach Ihren Angaben unbekannt. Zu den Umständen werden Sie in den nächsten Tagen noch zur Stellungnahme aufgefordert.

Bitte machen Sie jetzt Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht im Haushalt lebt!!

Angaben zum weiteren Elternteil des Kindes

Bitte machen Sie jetzt Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht gemeinsam im Haushalt lebt!!

Geben Sie hier bitte alle Personen an, die gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt leben.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie keine Unterkunftskosten zahlen.

 

Als Kind unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Hierzu sind auch alle Angaben der im Haushalt lebenden Eltern / bzw. des im Haushalt lebenden Elternteils zur Antragsprüfung erforderlich.

Mietwohnung

Nebenkosten werden häufig auch als Betriebskosten bezeichnet und umfassen z.B. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Hausmeister, etc.

 

Als Nachweis können Sie im weiteren Antragsverlauf z.B. Ihren Mietvertrag hochladen.

Eigenheim / Eigentumswohnung

Zu den Hauslasten gehören die nachfolgenden Kosten:

  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gebühren Kanalbenutzung u. Niederschlagswasser
  • Frischwasser
  • Schornsteinfegergebühren
  • Wohngebäudeversicherung (einschl. Gebäudehaftpflicht)
  • Schuldzinsen
  • Erbbauzins

zzgl. bei Eigentumswohnung:

  • Kosten für Hausverwaltung, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Fahrstuhlwartung
  • Stromkosten für allg. Räume
     
Angaben zur Heizung


Eine zentrale Warmwasserversorgung erwärmt das gesamte Trink- und Brauchwasser eines gesamten Wohnhauses. In der Regel erfolgt dies über eine zentrale Heizungsanlage im Keller oder über eine Etagenheizung.

 

Dezentrale Warmwassersysteme sind von der Heizung getrennt. Die entsprechenden Geräte (z.B. Boiler oder Durchlauferhitzer) sind meistens in direkter Nähe zur Entnahmestelle wie Spüle, Waschbecken, etc.

 

Bei einer gemischten Versorgung kommen beide Systeme zum Einsatz. 

Beispiel: Das Warmwasser wird zentral über die Heizungsanlage für das Bad erhitzt und in der Küche gibt es ein Untertischgerät für die Spüle.

 

In diesen Fällen erläutern Sie bitte im Freitextfeld Ihre Situation.

 

 

Den monatlichen Heizkostenabschlag entnehmen Sie der letzten Abrechnung Ihres Energieversorgers.

 

Für die Heizarten Öl oder Kohle liegt Ihnen in der Regel eine Rechnung eines Energielieferanten vor. 

Selbstauskunft Vermögen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Selbstauskunft Vermögen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Bitte geben Sie das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig an.

 

Zu Ihrem Vermögen gehört alles "Hab und Gut" das in Geld messbar ist - unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören z.B. Bargeld, Guthaben auf Bankkonten und Anlagekonten, Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere (z.B. Aktien- und Fondsanteile), Sachen (z.B. Fahrzeuge oder Schmuck) Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie dingliche Rechte an Grundstücken.

 

Wie auch beim Einkommen gibt es bneim Vermögen einen Freibetrag. Ebenso werden bestimmte Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt, u.a. angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, verschiedene für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge und Vermögensgegenstände, eine selbst bewohnte angemessene Eigentumswohnung oder ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück, Vermögen zur baldigen Beschaffung oder für den Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürfitge Personen sowie Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde.

 

Über die folgenden Konten bzw. Geldanlagen verfüge/n ich/wir
1.1 Girokonten/Bankkonten

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

1.2 Weitere Konten ( z.B. PayPal, Kreditkartenkonto, Auslandskonto)

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Tragen Sie bitte nachfolgend die Anzahl der weiteren Konten ein 

1.3 Bargeld
1.4 Spareinlagen (z.B. Sparbücher, Tagesgeld, Prämiensparen
1.5 Sparbriefe/Genossenschaftsanteile/ Sonstige Wertpapiere (z.B. Aktien, Fonds, Anleihen
1.6 Bausparverträge
1.7 Kapitallebensversicherungen / private Rentenversicherung
2. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
3. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (z.B. Riester Rente)
4. Bebaute oder unbebaute Grundstücke/ Eigentumswohnungen/ Immobilien im In- oder Ausland
5. Angaben zu Kraftfahrzeugen ( z.B. PKW/ Motorrad)

Angemessen ist ein KFZ mit einem Wert bis zu 15.000 € für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft.

Angemessen ist ein KFZ mit einem Wert bis zu 15.000 € für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft.

Angemessen ist ein KFZ mit einem Wert bis zu 15.000 € für jede erwerbsfähige Person der Bedarfsgemeinschaft.

6. Angaben zu sonstigen Vermögen (z.B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde usw.)
7. Im In- oder Ausland verschenktes, gespendetes oder an andere Personen übertragenes Vermögen

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und
der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben.
Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und
die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeiten-
oder Strafverfahren eingeleitet. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs
Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide) erhalten.

Nachweise/Dokumentenupload - Unterlagen zu vorhandenem Vermögen

Bitte laden Sie  Ihre Versichertenkarte  als Versicherungsnachweis hoch.

 

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 3 verschiedene Dokumente hochladen. 

Jedes Dokument kann aus verschiedenen Seiten bestehen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Antragsbegründung, vorrangige Ansprüche und Dokumentenupload

Antragsbegründung

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie in eine Notlage geraten sind. Eine ausführliche Begründung vermeidet Nachfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

 

Sie konnten im Online Antrag nicht alle Angaben machen?

Hier haben Sie noch Platz dafür.

Meine vorrangigen Ansprüche

andere Leistungen können z.B. sein:

 

Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld I

 

Ich habe bereits folgende Leistung(en) beantragt:

Über das grüne "+" können Sie mehrere Anspruchsarten eintragen (max. 5).

Meine Nachweise / Dokumentenupload

Ohne Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Wenn Sie keine Nachweise hochladen möchten, können Sie diese auch per Post nachreichen. In jedem Fall wird die Leistungssachbearbeitung die erforderlichen Nachweise nachfordern, was zu einer deutlichen Verzögerung in der Bearbeitungszeit führt.

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Arbeitslosengeld II stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 10 weitere Dateien hochladen.

Kontakt / Abschluss

Wirkung der Antragstellung

Ihr Antrag wirkt grundsätzlich auf den 1. des laufenden Monats zurück.

 

Wenn Sie schon vorsorglich einen Antrag für die Zukunft stellen möchten (maximal 3 Monate), so können Sie dies hier angeben.

Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

Ich bestätige die nachfolgenden Unterlagen jeweils gelesen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben:

Diese Zusatzanlagen brauchen nicht separat unterschrieben eingereicht werden. Es genügt Ihre Bestätigung im Online-Antrag durch Setzen des jeweiligen Hakens.

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide) erhalten.

 

Sie haben erklärt, als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.


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Fax 0 24 21.22-18 05 70

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