Arbeitslosengeld II - BG-Check-In

Mitteilung zur Leistungsprüfung bei neuen Personen 

während des Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

BG-Check-In

Bei neuen Personen im Haushalt überprüft das Jobcenter die Zusammensetzung, ob Sie eine sog. Bedarfsgemeinschaft bilden und somit in eine gemeinsame Berechnung einbezogen werden.

 

Bitte erfassen Sie nun die entsprechenden Daten für eine neue Person.

 

Sofern mehrere Personen bei Ihnen einziehen/ eingezogen sind, erfassen Sie bitte jeweils pro Person einen BG-Check-In.

 

HINWEIS - Nachweise / Dokumentenupload

 

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Nachweise direkt hier im Online-Service hochzuladen.

 

Ohne entsprechende Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Leistungsanspruch entschieden werden.

 

Falls Sie noch keine Nachweise einreichen können oder möchten, können Sie dies später oder nach Erhalt der Aufforderung aus Ihrem Jobcenter nachholen. Beachten Sie hier jedoch, dass es damit auch zu Verzögerungen in der Bearbeitung Ihres Antrages kommen kann.

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Identifikation - Antragstellende Person

 

Damit eine korrekte Zuordnung zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft erfolgen kann, erfassen Sie zunächst bitte den Namen und das Geburtsdatum der antragstellenden Person (Haushaltsvorstand).

HINWEIS 

Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist zur Nutzung unseres Services für die antragstellende Person zwingend erforderlich.

 

Zudem erhalten Sie an diese E-Mail-Adresse auch eine Eingangsbestätigung, wenn der Online-Service erfolgreich abgesendet wurde.

Neue Person

Bitte machen Sie hier nähere Angaben zu der neuen Person
Vorheriger Leistungsbezug
Erwerbsfähigkeit

HINWEIS 

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit für mindestens sechs Monate vor, die eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes von mindestens drei Stunden täglich ausschließt?

 

Eine vorübergehende fehlende Zumutbarkeit für das Ausüben einer Erwerbstätigkeit wegen bspw. Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen fällt nicht hierunter.

(Schwer-) Behinderung
Stationäre Unterbringung
Schüler:in / Student:in / Auszubildende:r
Nachweise / Dokumentenupload - Neue Person

Beispiele

Meldebescheinigung, Nachweis der Sozialversicherungsnummer, Aufenthaltstitel, Leistungsbescheid, Schulbescheinigung,

Ausbildungsvertrag

Sozialversicherung (Kranken-und Pflegeversicherung)

Sozialversicherung (Kranken-und Pflegeversicherung)
Nachweise / Dokumentenupload - Sozialversicherung

Beispiele

Versicherungsbescheinigung, Mitgliedsbescheinigung, Beitragsbescheid, Bescheinigung über Basistarif

Mehrbedarf(e)

HINWEIS 

Die Angaben sind freiwillig und nur erforderlich, wenn für die neue Person ein Mehrbedarf beantragt werden soll.

Mehrbedarf - Schwangerschaft
Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf Schwangerschaft

Beispiel

ärztliche Bestätigung

Mehrbedarf(e) - kostenaufwändige Ernährung

 

 

Die Gewährung eines Mehrbedarfes wegen kostenaufwändiger Ernährung wird im Einzelfall entschieden. Nach Empfehlungen des Deutschen Vereins können Sie zum Beispiel bei den nachfolgenden Erkrankungen einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II erhalten.

 

  • Mukoviszidose/zystische Fibrose
  • Zöliakie
  • Tumorerkrankungen
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD)
  • CED (Morbus Crohn, Collitis Ulcerosa)
  • Neurologische Erkrankungen (auch Schluckstörungen)
  • terminale und präterminale Niereninsuffizienz, insb. bei Dialyse, Wundheilungsstörungen, Lebererkrankungen (z.B. alkoholische Steatohepatitis, Leberzirrhose)
Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf(e) kostenaufwändige Ernährung

 

Bitte legen Sie als Nachweis eine Bescheinigung / ärztliches Attest vor. Dieses muss die Erkrankung sowie die verordnete Kostform enthalten.

 

Kosten hierfür werden nicht übernommen.

 

 

Reichen Sie die ärztlichen Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag  –adressiert an das Gesundheitsamt des Kreises Düren- bei der hiesigen Dienststelle ein. Eine Auswertung erfolgt vom Gesundheitsamt.

Mehrbedarf(e) - Besonderer Bedarf

Hinweis

Bei den unabweisbaren besonderen  Bedarfen handelt es sich um Bedarfe, die aufgrund besonderer Lebensumstände entstehen und nicht durch Einsparungen oder auf andere Weise abgedeckt werden können. Dies sind beispielsweise:

  • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
  • Fahrtkosten zu Substitutionsbehandlungen
  • dauerhaft benötigte Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen (z.B. HIV, Neurodermitis)
Nachweise / Dokumentenupload - Besondere(r) Bedarf(e)

Beispiel

Rechnung, Nachweis zum Umgangsrecht

Mehrbedarf(e) - (Schwer-)Behinderung
Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf(e) Schwerbehinderung

Beispiel

Leistungsbescheid

Mehrbedarf(e) - Erwerbsunfähigkeit mit Merkzeichen G/aG
Nachweise / Dokumentenupload - Mehrbedarf(e) Erwerbsunfähigkeit

Beispiel

Schwerbehindertenausweis

Einkommen

Einkommen

ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld, die Ihnen ab der Antragstellung zufließt. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft Ihre Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.


Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Lohn

Ausbildungsvergütung

Minijob

Gehalt

Erwerbseinkommen

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Teilzeitbeschäftigung

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Einkommen aus Erwerbstätigkeit

Beispiele

Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Einkommensbescheinigung

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeit

(Klein-)Gewerbe

Land- und

Forstwirtschaft

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Nachweise / Dokumentenupload - Selbstständige Tätigkeit

Beispiele

Gewerbeanmeldung, Anlage EKS, Gewinn-Verlustrechnung

Sonstiges Einkommen - (Staatliche) Unterstützungsleistungen

Unterhaltsvorschuss (UVG)

BAföG

Insolvenzgeld

Krankengeld

Überbrückungsgeld

Kindergeld

Arbeitslosengeld (nach dem SGB III)

Kurzarbeitergeld

Mutterschaftsgeld

Elterngeld

Wohngeld

Sozialhilfe

Kinderzuschlag (KiZ)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Ausbildungsgeld

Übergangsgeld

Gründungszuschuss

Pflegegeld

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - (Staatliche) Unterstützungsleistungen

Beispiel

Leistungsbescheid(e)

Sonstiges Einkommen - Rente(n)

Waisenrente

Erwerbsminderungsrente

Unfallrente

Hinterbliebenenrente

Altersrente

Verletztenrente

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Rente(n)

Beispiel

Leistungsbescheid(e)

Sonstiges Einkommen - Weitere Einnahmen

Abfindung

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Vergütung für Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr

Unterhalt

Kapital-/ Zinserträge

Erbschaft

Steuererstattung

Aufwandsentschädigung für Ehrenamt

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Weitere Einnahmen

Beispiele

Unterhaltsvereinbarung, Bescheide, Kontoauszüge

Vermögen

 

 

Zum Vermögen zählt alles, was Sie besitzen und in Geld messbar ist, zum Beispiel:

 

 

  • Bargeld,
  • Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere,
  • Sachen (wie beispielsweise Fahrzeuge oder Schmuck),
  • Kapitallebensversicherungen,
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Beim Vermögen berücksichtigt Ihr Jobcenter Ihr eigenes verwertbares Vermögen und das Vermögen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

 

Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann.

 

Wie auch beim Einkommen gibt es beim Vermögen verschiedene Freibeträge. Sie hängen von der Vermögensart ab.


Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name die/der Kontoinhaber:in, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Vermögen - Konten / Barmittel
Bargeld
Girokonto
Kreditkartenkonto
Online-Bezahlservice (z.B. PayPal)
Weitere Konten / Geldanlagen
Spareinlagen (z.B. Sparkonten, Sparbücher, Tagesgeldkonto, Prämiensparen)
Nachweise / Dokumentenupload - Konten / Barmittel

Beispiel

Kontoauszüge

Anlageformen
Sparbriefe oder sonstige Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Fonds-Anteile)
Bausparverträge
Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Versicherungen mit Prämienrückgewähr (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Unfallversicherungen)
Staatlich geförderte Altersvorsorge (z.B. Riester-/ Rürür-Rente)
Nachweise / Dokumentenupload - Anlageformen

Beispiele

Kontoauszüge, Vertragsunterlagen

Kapitalanlagen / Wertgegenstände / Schenkungen / Spenden / Übertragungen
Grundstücke und/oder Wohneigentum (auch Eigentumsanteile)
Sonstiges Vermögen (z.B. Kryptowährungen, Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde, Schmuck)
Kraftfahrzeuge (z.B. PKW, LKW, Motorrad)
Schenkungen / Spenden / Übertragungen
Nachweise / Dokumentenupload - Kapitalanlagen / Wertgegenstände / Schenkungen / Spenden / Übertragungen

Beispiele

Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Wertgutachten, Schenkungsurkunde, Verwendungsnachweis

Werdegang

(Angaben freiwillig)

Information - Kind unter 15 Jahren

 

 

Die neue Person ist laut Ihren Angaben ein Kind unter 15 Jahren. Weitere Angaben zum bisherigen Werdegang werden für diese Person nicht benötigt. 

Höchster Schulabschluss
Höchste Berufsausbildung
(Berufliche) Tätigkeit(en) in den letzten fünf Jahren

Die Anzahl der Tätigkeiten können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Führerschein / Mobilität

(Mögliche) Ansprüche gegen Dritte

Vorrangige Sozialleistungen

     

      Beispiele für weitere Sozialleistungen          

 

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • BaföG-Leistungen
  • Wohngeld
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Rente
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Nachweise / Dokumentenupload - Sozialleistungen

Beispiele

Nachweis über Antragstellung, Bescheid des Sozialleistungsträgers

(Mögliche) Ansprüche gegen (ehemalige:n) Arbeitgeber:in
Nachweise / Dokumentenupload - Ansprüche gegen Arbeitgeber:in

Beispiele

Schriftwechsel, Rechtsanwaltsschreiben, Vertrag, Vereinbarung

(Mögliche) Unterhaltsansprüche
Angaben zur unterhaltsverpflichteten Person
Nachweise / Dokumentenupload - Unterhaltsansprüche

Beispiele

Schriftwechsel, Rechtsanwaltsschreiben, Vertrag, Vereinbarung

Abschluss

Gesetzliche Betreuung der neuen Person

Ein:e gesetzliche:r Betreuer:in ist eine Person, die vom Gericht bestimmt wurde, um Menschen, die nicht mehr in der Lage sind eigenständig Entscheidungen zu treffen, zu unterstützen.

 

Sie kümmern sich zum Beispiel darum, Rechnungen zu bezahlen, die Pflege von Pflegebedürftigen sicherzustellen und gegebenenfalls zusätzliche Hilfe einzustellen, damit die/der Betroffene rundum versorgt ist.

Gesetzliche Betreuung der neuen Person


Nachweise / Dokumentenupload - Betreuung

Beispiele

Bestallungsurkunde, Gerichtsurteil

Weitere Mitteilung
Nachweise / Dokumentenupload - Sonstiges

Beispiele

sonstige Nachweise, ausgefüllte PDF-Formulare/Anträge

Hinweise & Sicherheitsprüfung

Personen, die Leistungen nach dem SGB II beantragen oder erhalten, sind mitwirkungspflichtig. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag richtig und vollständig sein müssen und Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten und sich auf die Leistungen auswirken können (z. B. Arbeitsaufnahme, Umzug), dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen sind. Die Mitwirkungspflichten sind von allen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft zu beachten.


Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten werden in aller Regel von allen leistungsberechtigten Personen einer Bedarfsgemeinschaft zu viel gezahlte Leistungen zurückgefordert. Die/der Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft muss beim Ausfüllen des Antrages alle Mitglieder einbeziehen und die wesentlichen sowie die sie betreffenden Angaben mit ihnen abstimmen. Außerdem muss die/der Vertreter:in sicherstellen, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide, Anforderungsschreiben bzgl. Unterlagen) erhalten.


Ein Verstoß kann zusätzlich zu einem Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren gegen die Person führen, die die oben genannten Pflichten missachtet hat. Das Jobcenter holt im Wege eines automatisierten Datenabgleichs bei verschiedenen Stellen Auskünfte über Einkommen und Vermögen ein (z. B. Arbeitsentgelte, Kapitalerträge, Renten). Verschwiegene Einkommen und Vermögen werden daher regelmäßig nachträglich bekannt.