Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 18.05.2006
(BGBl. I S. 1206) in der z. Z. gültigen Fassung

Kreisverwaltung Düren
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Moltkestr. 16, 52351 Düren

amt39@kreis-dueren.de

Der Erlaubnis bedarf, wer:

  • Wirbeltiere gewerbsmäßig züchtet oder hält (außer landwirtschaftliche Nutztiere)
  • Tiere in einem Tierheim hält oder eine Tierpension betreibt
  • Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zur Schau stellt
  • mit Wirbeltieren handelt oder diese aus dem Ausland holt und/oder vermittelt
  • Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkauf von Tieren durch Dritte durchzuführt
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhält
  • Tiere zur Schau stellt oder für solche Zwecke zur Verfügung stellt
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpft
  • für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleitet oder hierfür Einrichtungen unterhält
  • für Dritte Hunde zu Schutzzwecken ausbildet oder hierfür Einrichtungen unterhält

Träger der Erlaubnis ist in der Regel der für das Gesamtunternehmen Verantwortliche, der über die entsprechende Sachkunde verfügen muss. Es muss für jeden Einzelbetrieb/Einzeltätigkeit eine Erlaubnis beantragt werden. Unter den Begriff Zurschaustellung fällt auch das Mitführen von Tieren zum Zweck des Spendensammelns.

Damit Sie den Antrag schnell und unkompliziert ausfüllen können, halten Sie bitte die benötigten Nachweise bereit.

  • Nachweis/e zur Sachkunde der verantwortlichen Person
  • Nachweis/e über die Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (polizeiliches Führungszeugnis und Ge-werbezentralregisterauskunft)
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Bestimmung eines Stellvertreters und dessen Unterlagen zur Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • ggf.baurechtliche Genehmigung
  • ggf.Planzeichnungen zu Lage und Bau mit Maßangaben ( nach gesetzlichen Vorgaben )
  • ggf. Miet- oder Pachtvertrag
  • ggf.Beschreibung der Betriebsausrichtung (z.B. Bauausführung, Wasserversorgung, Abwasserversorgung, Be-leuchtung, Belüftung etc.)
  • ggf.Quarantäneeinrichtungen und Einrichtungen zur Absonderung erkrankter Tiere
  • ggf.Lagerräume für Futter, Streu, Zubehör, Reinigungsmittel
  • ggf.Räumlichkeiten zur Reinigung von Geräten und Zubehör (z.B. Futternäpfe, Käfige)

So fügen Sie Ihre Nachweise dem Formular hinzu

Im Formular können Sie Ihre Dokumente direkt als Datei hochladen. Nutzen Sie dafür die vorgesehenen Felder zur Dateiauswahl.

 

1. Personalien des Antragsteller/in (Meldeadresse)
2. Tätigkeit, für die die Erlaubnis beantragt wird:

Gewerbsmäßiges

Eine ausschließliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis in einer Hundeschule o.ä. ohne eigenverantwortliche / selbständige Tätigkeit fällt nicht unter die Genehmigungspflicht aus § 11 Abs. 1 Nr. 8 f Tierschutzgesetz. Sofern keine weiteren erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach § 11 Tierschutzgesetz ausgeübt werden, ist in diesem Fall keine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz erforderlich.

3. Angaben zur Betriebsstätte
Erfassen Sie bitte alle weiteren Haltungseinrichtungen
4. Personalien und fachliche Qualifikation aller verantwortlichen Personen

Bitte Unterlagen, z.B. beglaubigte Abschriften von Zeugnissen,
Nachweisen der beruflichen Qualifikation / Sachkunde, beifügen:

(Zweck gewerbliche Erlaubnis; Vorlage beim Kreis Düren)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Stellvertreter

Bitte Unterlagen, z.B. beglaubigte Abschriften von Zeugnissen,

Nachweisen der beruflichen Qualifikation / Sachkunde, beifügen:

(Zweck gewerbliche Erlaubnis; Vorlage beim Kreis Düren)

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

5. Angaben, je nach Art der beabsichtigten Tätigkeit
Gattung und Höchstzahl der Tiere, die jährlich gehandelt, gezüchtet oder gehalten werden sollen:

Beabsichtigte

(bezogen auf ein Jahr)

Hunde

Katzen

sonst. Wirbeltiere

Pferde

Fische

Vögel

Reptilien

Kälber

6. Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen sollen:

Beizufügen sind:

Positiver Bescheid der zuständigen Baubehörde, z.B.:

Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen ist grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Sollte sich etwa wegen Geringfügigkeit die Genehmigungsfreiheit ergeben, entbindet auch dies nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der baurechtlich relevanten Anforderungen.

Es ist daher im Interesse aller Beteiligten sachdienlich, sich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zur baurechtlichen Klärung der Angelegenheit in Verbindung zu setzen und ggf. einen entsprechenden Bauantrag einzureichen.

Ihr Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 11 des TierSchG kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die entsprechenden Nachweise der zuständigen Bauaufsichtsbehörde vorgelegt wurden.

Der Verstoß gegen die Genehmigungspflicht reicht für eine sofortige Nutzungsuntersagung aus.

Schlußerklärung

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass

die Prüfung meines Antrags erst nach Vorlage der folgenden Unterlagen erfolgen kann:

  • vollständig ausgefüllter Antragsvordruck mit Unterschriften aller verantwortlichen Personen (auch Stellvertreter)
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation / Sachkunde aller verantwortlichen Personen (auch Stellvertreter)
     
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauskunft aller verantwortlichen Personen (auch Stellvertreter)
     
  • Gewerbeanmeldung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung (bei gewerbsmäßiger Tätigkeit)
     
  • Genehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (außer bei 2. Punkt 1.9)
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