Kreis Düren
Der Landrat
- Amt 51/3-
Bismarckstr. 16
52351 Düren
Antrag
auf Gewährung eines Zuschusses für die Kinder- und Jugendarbeit gemäß den entsprechenden Richtlinien für die finanzielle Förderung des Kreises Düren
Antragsfrist:
2 Monate vor Beginn der Maßnahme
Dem Antrag auf Familienerholung sind folgende Unterlagen beizufügen: - Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate aller Familienmitglieder, Rentenbescheid, bei selbstständigen oder freien Berufen der letzte Steuerbescheid - Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeld I oder II Bescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen - Nachweis über die Kaltmiete, bei EigentümernInnen ein Nachweis über die Aufwendungen für die eigene Wohnung/Haus, Wohngeldbescheid Erst nach Vorlage aller Unterlage erfolgt eine Bearbeitung Ihres Antrages. Das Jugendamt behält sich das Recht vor, evt. Zuschüsse bei Städten/Gemeinden oder anderen Trägern/Einrichtungen zu erfragen. Bei einer möglichen Bewilligung erhält der Träger der Maßnahme sowie das Sozialamt der Stadt-/Gemeindeverwaltung, in dessen Bereich der/die AntragstellerIn wohnt, eine Mitteilung über die Zahlung und die Höhe des Zuschusses. Ein Zuschuss kann nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel geleistet werden. Ein Anspruch auf die Gewährung eines Kreiszuschusses besteht nicht.
Dem Antrag auf Übernahme des Teilnehmerbeitrages sind folgende Unterlagen ( aus denen die Netto-Beträge ersichtlich sind – keine Kontoauszüge-) beizufügen: - Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate aller Familienmitglieder, Rentenbescheid - bei selbstständigen oder freien Berufen der letzte Steuerbescheid - Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeld I oder II Bescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen und Kindergeld - Nachweis über die Kaltmiete, bei EigentümernInnen ein Nachweis über die Aufwendungen für die eigene Wohnung/Haus, Wohngeldbescheid, oder Bescheide über andere staatliche Leistungen
Bis zum 30.06.
Mögliche Zuschüsse Dritter, bzw. Zuschüsse, die der Kreis Düren allgemein zur Durchführung der Maßnahme gewährt hat, sind abzuziehen.
Bis zum 30.08.
Beantragter Pauschalzuschuss beträgt € 400,- für das aktuelle Jahr.
Bis zum 31.01.
Bis zum 31.01. des Folgejahres
Die JuLeiCa ist weiterhin über das Online-Portal einzupflegen. Nur für darin enthaltene neue JuLeiCa-Inhabende ist einmalig eine Förderung möglich.
Zwei Monate vor Beginn bis € 2000,- bzw. sechs Monate vor Beginn bis € 4000,-
30.06.
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