a)
in meinem Bestand nur BHV1-freie Rinder verbracht und eingestellt worden sind,
b)
alle Rinder meines Bestandes frei sind von klinischen Erscheinungen, die auf eine BHV1-Infektion hindeuten,
c)
die Rinder meines Bestandes keinen Kontakt zu Rindern außerhalb des Bestandes, die nicht frei von einer BHV1-Infektion sind,
hatten (dies gilt auch für die Teilnahme der Rinder meines Bestandes an Märkten, Tierschauen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie deren Transport,
die Beschickung von Gemeinschaftsweiden und das Verbringen in Tierkliniken),
d)
die Rinder des Bestandes nur von Bullen, die BHV1-frei sind, gedeckt oder nur mit Samen von Bullen besamt werden, der aus einer BHV1-freien Besamungsstation stammt,
e)
alle zur Erlangung bzw. Aufrechterhaltung des Status "BHV1-frei" gemäß der VL (EU) 2020/689 Anhang IV Kapitel 1 Abschnitt 2 vorgeschriebenen Untersuchungen fristgerecht bei allen untersuchungspflichtigen Rindern durchgeführt wurden,
f)
alle Rinder meines Bestandes in der HIT-Datenbank gemeldet sind,