Antrag auf Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung
über die BHV1-Freiheit meines Rinderbestandes

Kreisverwaltung Düren
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Moltkestr. 16, 52351 Düren

amt39@kreis-dueren.de

Antragsteller/in

Ich beantrage für meinen Rinderbestand eine amtsärztliche Bescheinigung über die BHV1-Freiheit meines Rinderbestandes
gemäß der VO (EU) 2020/689 Anhang IV Kapitel 1 Abschnitt 2.1

Hiermit erkläre ich, dass
 

a)
in meinem Bestand nur BHV1-freie Rinder verbracht und eingestellt worden sind,
 
b)
alle Rinder meines Bestandes frei sind von klinischen Erscheinungen, die auf eine BHV1-Infektion hindeuten,

c)
die Rinder meines Bestandes keinen Kontakt zu Rindern außerhalb des Bestandes, die nicht frei von einer BHV1-Infektion sind,
hatten (dies gilt auch für die Teilnahme der Rinder meines Bestandes an Märkten, Tierschauen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie deren Transport,
die Beschickung von Gemeinschaftsweiden und das Verbringen in      Tierkliniken),

d)
die Rinder des Bestandes nur von Bullen, die BHV1-frei sind, gedeckt oder nur mit Samen von Bullen besamt werden, der aus einer BHV1-freien Besamungsstation stammt,

e)
alle zur Erlangung bzw. Aufrechterhaltung des Status "BHV1-frei" gemäß der VL (EU) 2020/689 Anhang IV Kapitel 1 Abschnitt 2 vorgeschriebenen Untersuchungen fristgerecht bei allen untersuchungspflichtigen Rindern durchgeführt wurden,

f)
alle Rinder meines Bestandes in der HIT-Datenbank gemeldet sind,

Mir ist bekannt, dass nach VO (EU) 2016/429 Kapitel 3 Abschnitt 1 Artikel 10 i.V.m. § 31 des Tiergesundheitsgesetzes bestraft werden kann,
wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Gefährdung von Tierbeständen herbeiführt. Ordnungswidrig handelt, wer diese Angaben nicht richtig,
nicht oder nicht vollständig erteilt.

1 vgl. Verordnung (EU) 2020/689

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