Kreisverwaltung Düren
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Moltkestr. 16

52351 Düren

Fax 0 24 21.22- 10 39 93 9

amt39@kreis-dueren.de

Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 des Tierische
Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Abholung und Kremierung eines Equiden

Absender

Hiermit beantrage ich 

Antragssteller (Besitzer des toten Equiden)

eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 TierNebG zur Kremierung.

Der Tierkörper wird vom folgenden, dafür registrierten Transportunternehmen abgeholt:
Der Tierkörper wird durch das o.a. Transportunternehmen zu folgender, zugelassener Verbrennungsanlage gebracht und dort kremiert.