Kreisverwaltung Düren Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Moltkestr. 16
52351 Düren
Fax 0 24 21.22- 10 39 93 9
amt39@kreis-dueren.de
Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und der Kennzeichnung gemäß § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜV) in der jeweils geltenden Fassung
Hinweis: Der Antrag kann nur für Jäger mit Wohnsitz im Kreis Düren bearbeitet werden.
Hiermit beantrage ich gemäß § 6 Abs. 2 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜV) die Übertragung der Entnahme von Proben von Wildschweinen oder Dachsen zur Untersuchung auf Trichinen und Kennzeichnung
Nachname*
Vorname*
Straße*
Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Geburtsdatum*
Geburtsort*
Telefonnummer*
E-Mail*
Datum der Jägerprüfung*
Jahresjagdschein erteilt am*
Ausstellende Behörde*
Jagdbezirk*
Jagdschein*
Den Nachweis über die Schulung, die zur Übertragung der Entnahme und der Kennzeichnung berechtigt, füge ich als Anlage bei. *
Datum
Hiermit bescheinige ich, dass ich:*
Wildkammer bereits vorhanden
Anmerkungen
Ich wurde darüber unterrichtet, dass eine Wildkammer erforderlich ist, wenn das Wild aus der Decke geschlagen wird und als Tierkörper oder zerlegt an Endverbraucher und örtliche Gastronomen im Umkreis von 100 km abgegeben wird.*
Diese Anfrage dient zur Erfassung der Jäger, die Wildfleisch aus der Decke schlagen, zerlegen und/oder an Endverbraucher oder Gastronomie verkaufen. In diesem Fall müssen die Räumlichkeiten (Wildkammer), in denen dies erfolgt, den Lebensmittelstandards entsprechen, bei der Behörde registriert und von der Lebensmittelüberwachung abgenommen und regelmäßig kontrolliert werden.
(Tier-LmHV, Anh. 4 + 5, VO (EG) 852/2004)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuwiderhandlung ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft werden.
Datenschutz- und Nutzungsbedingungen gelesen und anerkannt.*