Kreisverwaltung Düren
Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Moltkestr. 16

52351 Düren

Fax 0 24 21.22- 10 39 93 9

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Antrag auf Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und der Kennzeichnung gemäß § 6 Abs. 2 der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜV) in der jeweils geltenden Fassung

Hinweis: Der Antrag kann nur für Jäger mit Wohnsitz im Kreis Düren bearbeitet werden.

Hiermit beantrage ich gemäß § 6 Abs. 2 der Tierischen Lebensmittel-Überwachungsverordnung (TierLMÜV) die Übertragung der Entnahme von Proben von Wildschweinen oder Dachsen zur Untersuchung auf Trichinen und Kennzeichnung

Absender
Wildkammerabfrage

Diese Anfrage dient zur Erfassung der Jäger, die Wildfleisch aus der Decke schlagen, zerlegen und/oder an Endverbraucher oder Gastronomie verkaufen. In diesem Fall müssen die Räumlichkeiten (Wildkammer), in denen dies erfolgt, den Lebensmittelstandards entsprechen, bei der Behörde registriert und von der Lebensmittelüberwachung abgenommen und regelmäßig kontrolliert werden.

(Tier-LmHV, Anh. 4 + 5, VO (EG) 852/2004)

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuwiderhandlung ordnungsrechtliche Maßnahmen geprüft werden.