Arbeitslosengeld II - Ortsabwesenheit
Antrag auf Genehmigung einer Ortsabwesenheit
bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Eingangsdatum
Vorgangsnummer
Prozessnummer
Sie möchten verreisen oder planen eine längere Abwesenheit? Hier erhalten Sie weitere Informationen und können direkt online eine Genehmigung durch das Jobcenter beantragen.
Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder Ihres Haushaltes (sog. Bedarfsgemeinschaft).
Für einen "Urlaub" (sog. Ortsabwesenheit) benötigen Sie vor Antritt immer eine Zustimmung Ihres Leistungsträgers (Jobcenter).
Wenn Sie verreisen, bleibt Ihr Anspruch auf Geldleistungen (Arbeitslosengeld II) einschließlich Ihres Krankenversicherungsschutzes bestehen.
Voraussetzung hierfür ist > Sie halten sich insgesamt nicht mehr als 21 Kalendertage im Jahr (also einschließlich Feiertage und Wochenenden) außerhalb Ihres Wohnortes auf.
Vor der geplanten Abwesenheit müssen Sie die Genehmigung der Ortsabwesenheit bei Ihrem Jobcenter beantragen. Erst wenn Ihr Jobcenter einverstanden ist (neben Ihrer Abwesenheitsdauer prüft Ihr persönlicher Ansprechpartner auch, ob eine Genehmigung Ihrer beruflichen Eingliederung entgegensteht), können Sie Ihre Reise antreten, ohne Ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu gefährden.
Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und möglicherweise zu einer Rückforderung bereits gezahlter Leistungen.
► § 7b SGB II - Erreichbarkeit
► Verordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Erreichbarkeits-Verordnung - ErrV)
► § 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§§ 60 bis 62 SGB I
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
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Ich führe eine selbstständige Tätigkeit aus.
Ich bin auf Ausbildungsplatzsuche.
Ich habe in diesem Kalenderjahr bereits eine Abwesenheit in Anspruch genommen:*
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Dieser Antrag soll auch für weitere Personen in meiner Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft gelten.
Schulpflichtige Kinder unter 15 Jahren benötigen in der Regel keine Genehmigung durch das Jobcenter und brauchen hier nicht aufgelistet werden.
Beachten Sie unbedingt die Schulpflicht und Bindung an die Schulferien.
Geburtsdatum*
Diese Person führt eine selbstständige Tätigkeit aus.
Diese Person ist auf Ausbildungsplatzsuche.
Diese Person hat in diesem Kalenderjahr bereits eine Abwesenheit in Anspruch genommen
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Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.
von*
bis*
beantragte(r) Kalendertag(e)
Summe Kalendertag(e)
Die Abwesenheit übersteigt in diesem Kalenderjahr eine Dauer von 21 Tagen. Dies kann zu einer Unterbrechung des Leistungsanspruches führen.
Die Leistungssachbearbeitung wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte warten Sie die Rückmeldung vor Antritt Ihrer Abwesenheit ab, um keine Nachteile zu erhalten.
Das Merkblatt 21-1 Hinweise Ortsabwesenheit habe ich gelesen und den Inhalt zur Kenntnis genommen.*
Mir ist bewusst, dass sich mindestens eine im Antrag genannte Person am 1. Werktag nach der Rückkehr im zuständigen Jobcenter (Düren oder Jülich) zurückmelden muss.
Hierbei müssen alle Ausweisdokumente der im Antrag aufgeführten Reisenden vorgelegt werden.*
Nach dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihre Integrationsfachkraft wird die Angaben überprüfen und auf dem Postweg die Entscheidung zur Genehmigung bekanntgeben.
Wenn wir Sie vorab telefonisch oder per E-Mail über die Genehmigung informieren sollen, so erteilen Sie uns hier bitte eine entsprechende Erlaubnis.
Ich bin mit der Kontaktaufnahme per E-Mail und Telefon einverstanden.
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