Nach Absenden des Formulars werden Ihre Daten durch die Stadt/Gemeinde Ihres Wohnortes geprüft. Ist ein Kind schwerbehindert, reichen Sie bitte eine Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung nach.
Getrennt lebende oder geschiedene Elternteile, die nicht mit ihrem Kind/ihren Kindern in einem Haushalt leben, können ebenfalls eine Familienkarte erhalten, wenn sie nachweisen, ein Kind oder Kinder zu haben bzw. sorge- oder umgangsberechtigt sind (z.B. durch Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder oder familiengerichtlichen Beschluss).
Nach Überprüfung der Daten wird Ihnen die Familienkarte auf dem Postweg zugesendet.