Bürgergeld - Kontaktcenter / BuT / Dokumenten-Upload

(Veränderungs-)Mitteilung/ Bestätigungsmeldung für Bildung und Teilhabe (BuT)/ Dokumenten-Upload

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



Start

SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

 

 

Wenn Sie Bürgergeld beziehen/ erhalten, werden Sie häufig Kontakt zum Jobcenter haben.

 

Gerne helfen Ihnen die fachlichen Ansprechpersonen in einem persönlichen Gespräch, aber vieles lässt sich auch unbürokratisch und einfach ohne persönliches Erscheinen erledigen.

 

Nutzen Sie daher diesen Online-Service für möglichst jeden Kontakt zum Jobcenter, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. 

 

Sollte ein persönliches Gespräch von Nöten sein, hilft uns eine präzise Vorabstimmung, um Ihr Anliegen dann auch schnellstmöglich klären zu können.

 

Teilen Sie uns über diesen Online-Service kurz Ihr Anliegen mit und ein:e Mitarbeiter:in meldet sich zwecks Terminvereinbarung spätestens am folgenden Werktag innerhalb unserer Servicezeiten bei Ihnen.

 

 

Sie wollen/ müssen noch Unterlagen nachreichen oder sind im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet eine Veränderungsmitteilung einzureichen, Ihnen entsteht ein neuer Bedarf für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder Sie möchten eine eine sonstige Nachricht an uns senden? Hier sind Sie richtig.

Serviceauswahl
Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Personen gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Die Leistungen umfassen:

  • die Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
  • die Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Jobcenter jedoch immer umgehend informieren und Nachweise vorlegen, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihnen für obengenannte Bedarfe Kosten entstehen, da Ihnen ansonsten hierfür keine Leistungen gewährt werden können. Eine Ausnahme ist die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, diese Leistungen werden regelmäßig zum 1. August (1. Schulhalbjahr) und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) automatisch ausgezahlt.

 

Als Nachweise dafür müssen die Formblätter von dem Leistungserbringer bzw. der Schule ausgefüllt und ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Die Formblätter erhalten Sie direkt im Jobcenter oder auf der Homepage.

Identifikation

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]
Anschrift