"Pflichtversichert" bedeutet, wie die meisten Deutschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.
Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind.
Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.
Selbst wenn Sie also bisher beispielsweise über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug pflichtversichert.
Erst ab einem bestimmten Einkommen können Sie sich privat versichern.
Wenn Sie sich in Ausbildung befinden, könnten Sie über Ihre Familie mitversichert sein.