B ü r g e r g e l d a n t r a g

Kurzantrag zur Erstantragstellung

zum Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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Fragen?

 

Telefon:

02421/22 156 00 00

 

Telefon Dolmetscher

(ehrenamtlich und kostenlos):

02421/22 10 40 310

DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Rechtsgrundlagen

§ 37 SGB II - Antragserfordernis

 

(1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 5 sind gesondert zu beantragen.


(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.


§ 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft


(1) Soweit Anhaltspunkte dem nicht entgegenstehen, wird vermutet, dass die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte bevollmächtigt ist, Leistungen nach diesem Buch auch für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu beantragen und entgegenzunehmen. Leben mehrere erwerbsfähige Leistungsberechtigte in einer Bedarfsgemeinschaft, gilt diese Vermutung zugunsten der Antrag stellenden Person.


(2) Für Leistungen an Kinder im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts hat die umgangsberechtigte Person die Befugnis, Leistungen nach diesem Buch zu beantragen und entgegenzunehmen, soweit das Kind dem Haushalt angehört.

Anspruchsprüfung & Beratungsangebot

Bevor Sie nun mit der Antragstellung beginnen, können Sie vorab unverbindlich mit dem ► Bürgergeld-Rechner 

vom Verein für soziales Leben e.V die Höhe eines möglichen Zahlungsanspruches selber berechnen.

 

Auf unserer Homepage können Sie jederzeit auch weitere ► Informationen zur Antragsstellung zum Nachlesen erhalten.


Nutzen Sie auch gerne vor der Online-Antragstellung die Möglichkeit einer unverbindlichen Beratung durch unsere Mitarbeiter:innen im Antragsservice.

Standort Düren

 

Frau Jasmin Jansen: 02421/22 156 23 11

Frau Claudia Nölp:02421/22 156 23 10

Frau Astrid Stollenwerk: 02421/22 156 23 30

Herr Dimitri Repp: 02421/22 156 23 12

Standort Jülich

 

Herr Rolf Hostenbach: 02421/22 156 21 10

Frau Susanna Dolfen: 02421/22 156 21 11

Meine persönlichen Daten

Persönliche Angaben
Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Meine Bankverbindung
Ergänzungen zum Familienstand Geschieden

Angaben zum geschiedenen Partner

Ergänzungen zum Familienstand dauerhaft getrennt lebend

Weitere Angaben zum getrennt lebenden Partner

 

Meine Sozialversicherung

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Aufenthaltsstatus
Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Die job-com, das kommunale Jobcenter des Kreises Düren ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Kreis Düren wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem diesen Online-Antrag nutzen und am Antragsende in der Antragsbegründung den Zuzugstermin eintragen.

Wichtiger Hinweis für Umzüge:

 

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft eingeholt werden.

 

Bitte teilen Sie der job-com daher einen beabsichtigten Umzug vor Unterzeichnung eines Mietvertrages mit, um leistungsrechtliche Nachteile zu vermeiden. 

 

Liegt der neue Wohnort außerhalb des Kreises Düren, wenden Sie sich für die vorgenannte Zusicherung und einer neuen SGB II-Antragstellung an Ihr künftig zuständiges Jobcenter.

 

Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

Erfassen Sie hier bitte Ihre aktuelle Anschrift.

Erfassen Sie hier bitte Ihre zukünftige Anschrift im Kreis Düren.


Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Hinweis:

Auch wenn zum Beispiel Ihr Arbeitslosengeld I im laufenden Monat endet, zählt es zum Einkommen in  diesem Monat.

 

Beispiel:

Das Arbeitslosengeld I endet am 22.06.2021 und Sie stellen hier am 05.06.2021 einen Arbeitslosengeld II-Antrag. Das Arbeitslosengeld I zählt dann noch als Einkommen für den Monat 06/2021.

Mein persönliches Einkommen

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Weitere Personen im selben Haushalt

Meine Wohnsituation

Hinweis:

 

Sie sind alleinerziehend?

 

Um die Angaben zu Ihren Kindern eintragen zu können wählen Sie bitte den 2. Eintrag

  • "Ich lebe mit weiteren Personen in einer Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft."

aus.

Hinweis:

 

Sie sind unter 25 Jahre alt und leben im Haushalt Ihrer Eltern?

 

Im Sinne des SGB II bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Im Antrag sind alle wirtschaftlichen Verhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft darzulegen.

weitere Person(en) im Haushalt

Helfen Sie uns mit der Angabe von Kontaktdaten, Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Personen, die zusammen wohnen und nicht verwandt oder verschwägert sind, bilden eine reine Wohngemeinschaft.

 

Beantragen Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft Arbeitslosengeld II, müssen keine Angaben zu den persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohner*innen gemacht werden.

 

Lebt der/die Antragsteller*in mit anderen Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammen, so spricht man von einer "eheähnlichen Gemeinschaft".

 

Gemäß § 7 Abs. 3a SGB II wird eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet, wenn Partner...

 

... länger als ein Jahr zusammenleben, oder

 

... mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder

 

... Kinder oder Angehörige im Haushalt  versorgen oder

 

... befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Hinweis:

Liegt wegen Krankheit oder Behinderung eine Minderung der Leistungsfähigkeit vor, die eine regelmäßige mindestens 3 Stunden täglich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes für mehr als 6 Monate bzw. auf Dauer ausschließt?

Aufenthaltsstatus

Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.


 

Zur vorläufigen oder abschließenden Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit füllen Sie bitte die 

 

► Anlage EKS

(Externer Link zur Bundesagentur für Arbeit)

 

aus, speichern diese auf Ihrem Endgerät und laden diese hier im Anschluss als Nachweis hoch.

Angaben zum weiteren Elternteil des Kindes

 Der andere Elternteil ist nach Ihren Angaben unbekannt. Zu den Umständen werden Sie in den nächsten Tagen noch zur Stellungnahme aufgefordert.

Bitte machen Sie jetzt Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht im Haushalt lebt!!

Angaben zum weiteren Elternteil des Kindes

Bitte machen Sie jetzt Angaben zum unterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht gemeinsam im Haushalt lebt!!

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum
Mietwohnung
Eigenheim / Eigentumswohnung
Angaben zur Heizung


Selbstauskunft Vermögen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Selbstauskunft Vermögen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB II

Bitte geben Sie das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig an.

 

Zu Ihrem Vermögen gehört alles "Hab und Gut" das in Geld messbar ist - unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören z.B. Bargeld, Guthaben auf Bankkonten und Anlagekonten, Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere (z.B. Aktien- und Fondsanteile), Sachen (z.B. Fahrzeuge oder Schmuck) Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie dingliche Rechte an Grundstücken.

 

Wie auch beim Einkommen gibt es bneim Vermögen einen Freibetrag. Ebenso werden bestimmte Vermögensgegenstände nicht berücksichtigt, u.a. angemessener Hausrat, ein angemessenes Kraftfahrzeug, verschiedene für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge und Vermögensgegenstände, eine selbst bewohnte angemessene Eigentumswohnung oder ein selbst bewohntes angemessenes Hausgrundstück, Vermögen zur baldigen Beschaffung oder für den Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürfitge Personen sowie Sachen und Rechte, deren Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für die betroffene Person eine besondere Härte bedeuten würde.

 

Über die folgenden Konten bzw. Geldanlagen verfüge/n ich/wir
1.1 Girokonten/Bankkonten
1.2 Weitere Konten ( z.B. PayPal, Kreditkartenkonto, Auslandskonto)

Tragen Sie bitte nachfolgend die Anzahl der weiteren Konten ein 

1.3 Bargeld
1.4 Spareinlagen (z.B. Sparbücher, Tagesgeld, Prämiensparen
1.5 Sparbriefe/Genossenschaftsanteile/ Sonstige Wertpapiere (z.B. Aktien, Fonds, Anleihen
1.6 Bausparverträge
1.7 Kapitallebensversicherungen / private Rentenversicherung
2. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
3. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (z.B. Riester Rente)
4. Bebaute oder unbebaute Grundstücke/ Eigentumswohnungen/ Immobilien im In- oder Ausland
5. Angaben zu Kraftfahrzeugen ( z.B. PKW/ Motorrad)
6. Angaben zu sonstigen Vermögen (z.B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde usw.)
7. Im In- oder Ausland verschenktes, gespendetes oder an andere Personen übertragenes Vermögen

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und
der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB II erhoben.
Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und
die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeiten-
oder Strafverfahren eingeleitet. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs
Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung,
Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide) erhalten.

Antragsbegründung, vorrangige Ansprüche und Dokumentenupload

Antragsbegründung
Meine vorrangigen Ansprüche
Ich habe bereits folgende Leistung(en) beantragt:
Meine Nachweise / Dokumentenupload

Ohne Nachweise zu Ihren gemachten Angaben / Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kann nicht abschließend über Ihren Antrag entschieden werden.

 

Wenn Sie keine Nachweise hochladen möchten, können Sie diese auch per Post nachreichen. In jedem Fall wird die Leistungssachbearbeitung die erforderlichen Nachweise nachfordern, was zu einer deutlichen Verzögerung in der Bearbeitungszeit führt.

Kontakt / Abschluss

Wirkung der Antragstellung

Ihr Antrag wirkt grundsätzlich auf den 1. des laufenden Monats zurück.

 

Wenn Sie schon vorsorglich einen Antrag für die Zukunft stellen möchten (maximal 3 Monate), so können Sie dies hier angeben.

Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

Ich bestätige die nachfolgenden Unterlagen jeweils gelesen und deren Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben:

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Zusätzlich wird ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet. Beachten Sie bitte, dass das Jobcenter im Wege des automatisierten Datenabgleichs Auskünfte bei Dritten, z. B. über Beschäftigungszeiten, Kapitalerträge, Leistungen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Leistungen der Arbeitsförderung, einholt und verwertet. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft über die Mitwirkungspflichten informiert sind und dass diese alle notwendigen Informationen (z.B. Bescheide) erhalten.

 

Sie haben erklärt, als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.