Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben Bestimmungen zur Einreise aus Risikogebieten erlassen.
Unter folgendem Link können Einreisende aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten Ihrer vom Bund vorgegebenen Informationspflicht über Ihre Einreise nachkommen:
https://www.einreiseanmeldung.de
Regelungen zu Quarantäne und Test- und Nachweisvorlage in NRW ergeben sich aus der Coronaeinreiseverordnung NRW (dort finden Sie auch die Bundesverordnung).
Welche Länder und Regionen tagesaktuell vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete, Hochinzidenzgebieten oder als Virusvarianten-Gebiete eingeschätzt werden, erfahren Sie hier
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
1. Wenn Sie aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, sich für 14 Tage gerechnet ab dem Tag Ihrer Ausreise aus diesem Gebiet in Quarantäne zu begeben.
Jeder, der aus einem Virusvariantengebiet nach Nordrhein-Westfalen eingereist ist oder einreist, muss sich unmittelbar vor oder bei der Einreise testen lassen und muss sich verpflichtend nach Einreise beim Gesundheitsamt melden und den bei Einreise mitzuführenden negativen Test-Nachweis vorlegen.
Eine Verkürzung der 14 tägigen Quarantänedauer findet insbesondere durch negative Testungen nicht statt.
2. Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet müssen sich die Einreisenden für 10 Tage in Quarantäne begeben, eine Freitestung ist ab Tag 5 möglich. Für Genesene und Geimpfte sobald der entsprechende Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde.
3. Bei Rückkehrern aus einem Risikogebiet gilt für negativ Getestete, Genesene und Geimpfte keine 10 tägige Quarantäne.
Die eingereiste Person ist überdies verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren, wenn innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber Schnupfen oder Geruchs-und Geschmacksverlust auftreten (Hotline unter 02421 -22 10 53 920 oder corona@kreis-dueren.de).
Für die Meldung beim Gesundheitsamt und die Vorlage des Testergebnisses füllen Sie bitte folgendes Formular aus:
Regelungen in NRW für Einreisende aus anderen Risikogebieten
Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen übrigen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten (also ausgenommen Virusvarianten-Gebiete für die die vorgenannten besonderen Regeln gelten) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn Sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen.
Die Einreisetestung ist durch eine Antigenschnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 24 h nach der Einreise zu erfüllen.
Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.
Weitere Regelungen - insbesondere zu Ausnahmen - stehen in der aktuellen Corona-Einreiseverordnung und sind auf der Internetseite „Rechtliche Regelungen" der Landesregierung NRW zu finden.
Außerdem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass sich diejenigen, die die Testpflicht durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne begeben müssen.