Informationen für Ein- und Rückreisende

Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben Bestimmungen zur Einreise aus Risikogebieten erlassen.

Unter folgendem Link können Einreisende aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten Ihrer vom Bund vorgegebenen Informationspflicht über Ihre Einreise nachkommen:

 

https://www.einreiseanmeldung.de

 

Regelungen zu Quarantäne und Test- und Nachweisvorlage in NRW ergeben sich aus der Coronaeinreiseverordnung NRW (dort finden Sie auch die Bundesverordnung).

 

Welche Länder und Regionen tagesaktuell vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiete, Hochinzidenzgebieten oder als Virusvarianten-Gebiete eingeschätzt werden, erfahren Sie hier

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

 

1. Wenn Sie aus dem Ausland in das Land Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten haben, sind Sie verpflichtet, sich für 14 Tage gerechnet ab dem Tag  Ihrer Ausreise aus diesem Gebiet in Quarantäne zu begeben.

 

Jeder, der aus einem Virusvariantengebiet nach Nordrhein-Westfalen eingereist ist oder einreist, muss sich unmittelbar vor oder bei der Einreise testen lassen und muss sich verpflichtend nach Einreise beim Gesundheitsamt melden und den bei Einreise mitzuführenden negativen Test-Nachweis vorlegen.

  

Eine Verkürzung der 14 tägigen Quarantänedauer findet insbesondere durch negative Testungen nicht statt.

 

2. Bei der Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet müssen sich die Einreisenden für 10 Tage in Quarantäne begeben, eine Freitestung ist ab Tag 5 möglich. Für Genesene und Geimpfte sobald der entsprechende Nachweis an die zuständige Behörde übermittelt wurde.


3. Bei Rückkehrern aus einem Risikogebiet gilt für negativ Getestete, Genesene und Geimpfte keine 10 tägige Quarantäne.

 

Die eingereiste Person ist überdies verpflichtet, das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren, wenn innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber Schnupfen oder Geruchs-und Geschmacksverlust auftreten (Hotline unter 02421 -22 10 53 920 oder corona@kreis-dueren.de).  

 

Für die Meldung beim Gesundheitsamt und die Vorlage des Testergebnisses füllen Sie bitte folgendes Formular aus:

Regelungen in NRW für Einreisende aus anderen Risikogebieten

 

Für Einreisende nach Nordrhein-Westfalen aus allen übrigen vom Robert Koch-Institut aufgelisteten Risikogebieten (also ausgenommen Virusvarianten-Gebiete für die die vorgenannten besonderen Regeln gelten) gibt es eine Quarantänepflicht nur dann, wenn Sie entgegen der Verpflichtung nach Bundesrecht keine Einreisetestung haben vornehmen lassen.

 

Die Einreisetestung ist durch eine Antigenschnell- oder PCR-Testung binnen maximal 48 Stunden vor der Einreise oder innerhalb von 24 h nach der Einreise zu erfüllen.

 

Eine mangels Einreisetestung zunächst einzuhaltende Quarantäne kann jederzeit durch einen negativen Test beendet werden.

 

Weitere Regelungen - insbesondere zu Ausnahmen - stehen in der aktuellen Corona-Einreiseverordnung und sind auf der Internetseite „Rechtliche Regelungen" der Landesregierung NRW zu finden.

 

Außerdem wird in der Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass sich diejenigen, die die Testpflicht durch einen PCR-Test erfüllen, bis zum Erhalt des Ergebnisses in Quarantäne begeben müssen.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.
Wo und wann waren Sie im Ausland?
Wie sind Sie gereist? (bitte ankreuzen)
Wer ist mit Ihnen gereist? (Familie, Bekannte, Freunde, Reisegruppe)
Sind Sie auf eine Covid-19 Infektion untersucht worden?

Sehr geehrte/r Einreiser*in,

 

Sie haben uns informiert, dass Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

 

Daher müssen Sie sich nach § 1 Abs. 1 der Coronaeinreiseverordnung NRW nach Ihrer Ankunft umgehend und auf direktem Weg in eine 10-tägige häusliche Quarantäne begeben.

 

Einer Nachweisvorlage eines geforderten negativen Testergebnisses aus einer Testung unmittelbar vor oder bei Einreise konnten Sie nicht nachkommen.

 

Bleiben Sie in Quarantäne und nehmen unverzüglich telefonisch oder per Email Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf, um das weitere Procedere zu besprechen.

 

Sofern Sie ärztliche Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte zudem beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Weisen Sie den Arzt bitte unbedingt darauf hin, dass Sie aus einem Risiko- und Virusvarianten-Gebiet zurückgekehrt sind!

 

KREIS DÜREN

Der Landrat

Gesundheitsamt

Infektionsschutz und Umweltmedizin

 

Hotline +49.2421.22.1053.920

Fax +49.2421.22.2232

corona@kreis-dueren.de

Kreisverwaltung Düren

Bismarckstr. 16

52351 Düren

 

Sie haben uns informiert, dass Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.

 

Daher müssen Sie sich nach § 1 Abs. 1 der Coronaeinreiseverordnung NRW nach Ihrer Ankunft umgehend und auf direktem Weg in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.

 

Einer Nachweisvorlage eines geforderten negativen Testergebnisses aus einer Testung unmittelbar vor oder bei Einreise konnten Sie nicht nachkommen.

 

Eine Verkürzung der Absonderungsdauer ist auch bei negativen Testergebnissen nicht möglich.

 

Bleiben Sie in Quarantäne und nehmen unverzüglich telefonisch oder per Email Kontakt mit dem Gesundheitsamt auf, sofern Sie Symptome entwickeln, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen.

 

Zu den Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zählen Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot, auch Kopf- und Gliederschmerzen oder kleinste Symptome einer banalen Erkältung wie Halsschmerzen oder Schnupfen können durch das neue Coronavirus hervorgerufen sein.

 

Sofern Sie ärztliche Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte zudem beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117.

Weisen Sie den Arzt bitte unbedingt darauf hin, dass Sie aus einem Risiko- und Virusvarianten-Gebiet zurückgekehrt sind!

 

KREIS DÜREN

Der Landrat

Gesundheitsamt

Infektionsschutz und Umweltmedizin

 

Hotline +49.2421.22.1053.920

Fax +49.2421.22.2232

corona@kreis-dueren.de

Kreisverwaltung Düren

Bismarckstr. 16

52351 Düren

Falls ein Dateiupload nicht möglich ist, senden Sie den Befund bitte an:

 

Kreisverwaltung Düren

Gesundheitsamt

52348 Düren

Wir werden das von Ihnen hochgeladene Dokument prüfen.

Vorbehaltlich der Akzeptanz durch das Gesundheitsamt Düren gilt:

 

Sehr geehrte/r Einreiser*in,

 

Sie haben uns informiert, dass Sie aus einem Virusvarianten-Gebiet in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und haben uns ein negatives Testergebnis vorgelegt. 

Unabhängig von einer kurzfristig durchgeführten Prüfung ob der durchgeführte Test die geforderten Kriterien gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 13.Januar 2021 (BAnz AT 13.01.2021 V1) erfüllt, gilt für Sie die 14 tägige Quarantänepflicht nach § 1 der CoronaEinrVO NRW.

 

Ein einmaliges negatives Testergebnis ist nur eine Momentaufnahme und schließt eine Erkrankung im weiteren Zeitverlauf (bis maximal 14 Tage nach Einreise) keinesfalls aus.

 

Bei Symptomen, die an eine Coronavirusinfektion denken lassen  wie insbesondere Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust und Atemnot, aber auch kleinste Symptome einer banalen Erkältung (Halsschmerzen, Schnupfen) melden Sie sich beim Gesundheitsamt telefonisch unter 02421 22 10 53 920 oder per Email unter corona@kreis-duren.de.

 

Sofern Sie ärztliche Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte zudem beim Hausarzt oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117. Weisen Sie den Arzt bitte unbedingt darauf hin, dass Sie aus einem Risiko- und Virusvarianten-Gebiet zurückgekehrt sind!

 

KREIS DÜREN

Der Landrat

Gesundheitsamt

Infektionsschutz und Umweltmedizin

 

Hotline +49.2421.22.1053.920

Fax +49.2421.22.2232

corona@kreis-dueren.de

Kreisverwaltung Düren

Bismarckstr. 16

52351 Düren