Sehr geehrte /r Antragsteller/in,
um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, benötige ich von Ihnen:
Den Namen des damaligen Bauherrn/Bauantragsteller und das ungefähre Baujahr. Und/oder eine Bauscheinnr. oder ein Bauaktenzeichen.
Eigentumsverhältnisse sind hier nicht entscheidend, solange der Eigentümer nicht auch Bauherr/Bauantragsteller war.
Wenn Sie den Namen des Bauherr/ Bauantragsteller nicht wissen, bestehen folgen-de Möglichkeiten zur Recherche:
- Eintragung im Grundbuch zum Zeitraum des Baujahres, hier: Grundbuchamt beim Amtsgericht.
- Nachfrage bei der Stadt/Gemeinde nach dort vorliegenden Bauakten/Angaben
- Nachfrage bei der Stadt/Gemeinde nach der Person die Grundbesitzabgaben-pflichtig war, zum Zeitraum des Baujahr, hier: Steueramt
- Nachfragen in der Nachbarschaft
Alle älteren Bauvorhaben (vor ca. 1996) sind nur nach den og. Namen/Daten sortiert, ohne diese Angaben ist das Auffinden einer Bauakte nicht möglich.
Zudem existieren keine Bauakten mehr aus dem Zeitraum vor ca. 1946.
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein und alle Angaben enthalten.
Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden.
Zur Einsicht in die Bauakte ist ein Termin nicht nötig, und aus organisatorischen Gründen nicht möglich!
Einfacher ist es, die Bauakte digital zu versenden, Dieses spart Zeit und Ressourcen für beide Seiten!