Antrag zur Gewährung eines Darlehens gemäß

§ 37a ff. SGB XII


1 - Start
2 - Persönliche Daten
3 - Weitere Personen im selben Haushalt
4 - Kosten der Unterkunft und Heizung
5 - Anlass zur Antragstellung / Nachweise
6 - Kontakt & Abschluss

Start

Informationen zur Datenübermittlung (Daten werden automatisch gefüllt)

Rechtsgrundlagen

§ 37a SGB XII- Darlehen bei  am Monatsende fälligen Einkünften

 

(1) Kann eine leistungsberechtigte Person in dem Monat, in dem ihr erstmals eine Rente zufließt, bis zum voraussichtlichen Zufluss der Rente ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht vollständig aus eigenen Mitteln bestreiten, ist ihr insoweit auf Antrag ein Darlehen zu gewähren. Satz 1 gilt entsprechend für Einkünfte und Sozialleistungen, die am Monatsende fällig werden..

(2) Das Darlehen ist in monatlichen Raten in Höhe von 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zu tilgen; insgesamt ist jedoch höchstens ein Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 zurückzuzahlen. Beträgt der monatliche Leistungsanspruch der leistungsberechtigten Person weniger als 5 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 wird die monatliche Rate nach Satz 1 in Höhe des Leistungsanspruchs festgesetzt.

 

(3) Die Rückzahlung nach Absatz 2 beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, der auf die Auszahlung des Darlehens folgt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt während des Leistungsbezugs durch Aufrechnung nach § 44b.

Meine persönlichen Daten

Persönliche Angaben

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Wohnort / gewöhnlicher Aufenthalt

Die job-com, das kommunale Jobcenter des Kreises Düren ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Kreis Düren wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem gerne diesen Online-Antrag nutzen. Dazu entfernen Sie den Haken und geben darunter Ihre aktuelle Anschrift ein.

Die job-com, das kommunale Jobcenter des Kreises Düren ist nur dann für Sie zuständig, wenn Sie im Kreis Düren wohnen oder hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

Für Zuzüge aus einem anderen Zuständigkeitsbereich können Sie trotzdem gerne diesen Online-Antrag nutzen. Dazu entfernen Sie den Haken und geben darunter Ihre aktuelle Anschrift ein.


Meine Sozialversicherung

"Pflichtversichert" bedeutet, wie die meisten Deutschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

 

Selbst wenn Sie also bisher beispielsweise über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug pflichtversichert.

 

Erst ab einem bestimmten Einkommen können Sie sich privat versichern.

 

Wenn Sie sich in Ausbildung befinden, könnten Sie über Ihre Familie mitversichert sein.

Nachweise/Dokumentenupload - Krankenversicherungsnachweis

Bitte laden Sie  Ihre Versichertenkarte  als Versicherungsnachweis hoch.

 

Über das folgende Feld haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 5 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im darunterliegenden Feld "sonstige Krankenkasse".

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auch z.B. auf Ihrer Verdienstabrechnung.

Sie besteht aus 11 Ziffern und einem Buchstaben.

Meine Bankverbindung

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).


Meine Einkünfte

Verdienen Sie Geld oder bekommen Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle? 

Wenn ja, dann erzielen Sie Einkommen.

 

Wenn Sie einer Selbstständigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Ich erziele Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld
  • ...

Hinweis:

Auch wenn zum Beispiel Ihr Arbeitslosengeld I im laufenden Monat endet, zählt es zum Einkommen in  diesem Monat.

 

Beispiel:

Das Arbeitslosengeld I endet am 22.06.2021 und Sie stellen hier am 05.06.2021 einen Arbeitslosengeld II-Antrag. Das Arbeitslosengeld I zählt dann noch als Einkommen für den Monat 06/2021.

Mein persönliches Einkommen

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Hier bitte nur das Einkommen eintragen, welches Ihnen selber zusteht.

 

Kindergeld wird beispielsweise im weiteren Antragsprozess beim jeweiligen Kind eingetragen.

 

Über das grüne "+" können Sie mehrere Einkommensarten eintragen (max. 5).

Weitere Personen im selben Haushalt

Meine Wohnsituation

Hinweis:

 

Sie sind alleinerziehend?

 

Um die Angaben zu Ihren Kindern eintragen zu können wählen Sie bitte den 2. Eintrag

  • "Ich lebe mit weiteren Personen in einer Haushalts- / Bedarfsgemeinschaft."

aus.

weitere Person(en) im Haushalt

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt ffür Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist - falls vorhanden - "deutsch" anzugeben.

 

Liegen mehrere ausländische Staatsangehörigkeiten vor, geben Sie bitte die operativ relevante Staatsangehörigkeit an.

Personen, die zusammen wohnen und nicht verwandt oder verschwägert sind, bilden eine reine Wohngemeinschaft.

 

Beantragen Bewohner*innen einer Wohngemeinschaft Arbeitslosengeld II, müssen keine Angaben zu den persönlichen/wirtschaftlichen Verhältnissen ihrer Mitbewohner*innen gemacht werden.

 

Lebt der/die Antragsteller*in mit anderen Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft zusammen, so spricht man von einer "eheähnlichen Gemeinschaft".

 

Gemäß § 7 Abs. 3a SGB II wird eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet, wenn Partner...

 

... länger als ein Jahr zusammenleben, oder

 

... mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder

 

... Kinder oder Angehörige im Haushalt  versorgen oder

 

... befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Aufenthaltsstatus

"Pflichtversichert" bedeutet, wie die meisten Deutschen Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu sein.

 

Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie nicht privat versichert sind. 

Dies bedeutet, dass alle Personen, die bisher in der gesetzlichen Versicherung familienversichert waren, mit Vollendung des 15. Lebensjahres eigenständig in der gesetzlichen Kranken- und der der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert.

 

Selbst wenn Sie also bisher beispielsweise über den Partner familienversichert waren, werden Sie durch den Arbeitslosengeld II-Bezug pflichtversichert.

 

Erst ab einem bestimmten Einkommen können Sie sich privat versichern.

 

Wenn Sie sich in Ausbildung befinden, könnten Sie über Ihre Familie mitversichert sein.

Wählen Sie hier Ihre zuständige Krankenkasse aus. Trifft kein Eintrag zu, entscheiden Sie sich bitte für "sonstige" und konkretisieren Ihre Angabe dann im darunterliegenden Feld "sonstige Krankenkasse".

Ihre Krankenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte.

 

Sie besteht aus 10 Stellen.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr.

Ihre Rentenversicherungsnummer finden Sie auf Ihrem Sozialversicherungsausweis oder auch z.B. auf Ihrer Verdienstabrechnung.

 

Sie besteht aus 11 Ziffern und einem Buchstaben.

 

Die Angabe ist verpflichtend ab dem 15. Lebensjahr.

Nachweise/Dokumentenupload - Krankenversicherungsnachweis

Bitte laden Sie Ihre Versichertenkarte als Versicherungsnachweis hoch.

 

 

Über das folgende Feld haben Sie die Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können bis zu 5 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hchgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seinten eines Dokumentes hinzufügen.


Einkünfte dieser Person

Verdient diese Person Geld oder bekommt Sie Geld von Jemandem oder einer anderen Stelle?

Wenn ja, dann erzielt auch diese Person Einkommen.

 

Wenn diese Person einer Selbstständigkeit nachgeht oder nachgegangen ist, wählen Sie bitte den 2. Eintrag "Diese Person erzielt Einkommen." aus.

Beispiele für Einkommen:

  • Kurzarbeitergeld
  • Lohn / Gehalt
  • Arbeitslosengeld I
  • Krankengeld
  • selbstständige Tätigkeit
  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhalt / Unterhaltsvorschuss (UVG)
  • Renten
  • Zinsen, Kapitalerträge
  • Pflegegeld

Hinweis:

Auch Kindergeld zählt als Einkommen und ist bei jedem Kind anzugeben.

Sollten mehr als 5 Einkommensarten vorkommen, können Sie am Ende des Antrages noch einen Freitext eingeben. 

Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.


Bitte erläutern Sie kurz, um welche sonstige Einkommens-/Einnahmeart es sich hier handelt.

Im SGB II ist das Zuflussprinzip maßgeblich für die Bedarfsberechnung.

 

Zufluss im gleichen Monat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten am 30.06.2020 ihr Gehalt auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für August 2020 erhalten Sie am 15.08.2020 auf Ihr Konto.

 

Zufluss im Folgemonat

Beispiel 1: Sie sind im Monat Juni 2020 erwerbstätig und erhalten ihr Gehalt am 05.07.2020 auf dem Konto gutgeschrieben.

 

Beispiel 2: Das Kurzarbeitergeld für Mai 2020 erhalten Sie am 08.06.2020 auf Ihr Konto.

 

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit. 

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Diese Angaben entnehmen Sie dem Bewilligungsbescheid Ihrer Krankenkasse.

 

Für mehrere Zeiträume können Sie über das grüne "+" eine weitere Einkommensart hinzufügen.

Wenn dieses Feld für Ihren Fall zu oft erscheint, reduziern Sie bitte oben die Anzahl verschiedener Einkommensarten.

Die Anzahl der Personen können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Geben Sie hier bitte alle Personen an, die gemeinsam mit Ihnen in einem Haushalt leben.

Kosten der Unterkunft und Heizung

Angaben zum Wohnraum

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie keine Unterkunftskosten zahlen.

 

Als Kind unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft. Hierzu sind auch alle Angaben der im Haushalt lebenden Eltern / bzw. des im Haushalt lebenden Elternteils zur Antragsprüfung erforderlich.

Mietwohnung

Nebenkosten werden häufig auch als Betriebskosten bezeichnet und umfassen z.B. Grundsteuer, Wasser/Abwasser, Hausmeister, etc.

 

Als Nachweis können Sie im weiteren Antragsverlauf z.B. Ihren Mietvertrag hochladen.

Eigenheim / Eigentumswohnung

Zu den Hauslasten gehören die nachfolgenden Kosten:

  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gebühren Kanalbenutzung u. Niederschlagswasser
  • Frischwasser
  • Schornsteinfegergebühren
  • Wohngebäudeversicherung (einschl. Gebäudehaftpflicht)
  • Schuldzinsen
  • Erbbauzins

zzgl. bei Eigentumswohnung:

  • Kosten für Hausverwaltung, Hausmeister, Reinigung, Gartenpflege, Fahrstuhlwartung
  • Stromkosten für allg. Räume
     
Angaben zur Heizung


Eine zentrale Warmwasserversorgung erwärmt das gesamte Trink- und Brauchwasser eines gesamten Wohnhauses. In der Regel erfolgt dies über eine zentrale Heizungsanlage im Keller oder über eine Etagenheizung.

 

Dezentrale Warmwassersysteme sind von der Heizung getrennt. Die entsprechenden Geräte (z.B. Boiler oder Durchlauferhitzer) sind meistens in direkter Nähe zur Entnahmestelle wie Spüle, Waschbecken, etc.

 

Bei einer gemischten Versorgung kommen beide Systeme zum Einsatz. 

Beispiel: Das Warmwasser wird zentral über die Heizungsanlage für das Bad erhitzt und in der Küche gibt es ein Untertischgerät für die Spüle.

 

In diesen Fällen erläutern Sie bitte im Freitextfeld Ihre Situation.

 

 

Den monatlichen Heizkostenabschlag entnehmen Sie der letzten Abrechnung Ihres Energieversorgers.

 

Für die Heizarten Öl oder Kohle liegt Ihnen in der Regel eine Rechnung eines Energielieferanten vor. 

Selbstauskunft Vermögen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Selbstauskunft Vermögen zum Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII

Bitte geben Sie das Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft vollständig an.

 

Zu Ihrem Vermögen gehört alles "Hab und Gut" das in Geld messbar ist - unabhängig davon, ob das Vermögen im Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören z.B. Bargeld, Guthaben auf Bankkonten und Anlagekonten, Sparguthaben, Bausparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere (z.B. Aktien- und Fondsanteile), Sachen (z.B. Fahrzeuge oder Schmuck) Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie dingliche Rechte an Grundstücken.

 

Über die folgenden Konten bzw. Geldanlagen verfüge/n ich/wir
1.1 Girokonten/Bankkonten

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

1.2 Weitere Konten ( z.B. PayPal, Kreditkartenkonto, Auslandskonto)

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

Tragen Sie bitte nachfolgend die Anzahl der weiteren Konten ein 

1.3 Bargeld

Angaben zum vorhandenen Bargeld der weiteren Personen. Für jede Person sind Angaben erforderlich!

1.4 Spareinlagen (z.B. Sparbücher, Tagesgeld, Prämiensparen
1.5 Sparbriefe/Genossenschaftsanteile/ Sonstige Wertpapiere (z.B. Aktien, Fonds, Anleihen
1.6 Bausparverträge
1.7 Kapitallebensversicherungen / private Rentenversicherung
2. Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
3. Staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen (z.B. Riester Rente)
4. Bebaute oder unbebaute Grundstücke/ Eigentumswohnungen/ Immobilien im In- oder Ausland
5. Angaben zu Kraftfahrzeugen ( z.B. PKW/ Motorrad)
6. Angaben zu sonstigen Vermögen (z.B. Edelmetalle, Antiquitäten, Gemälde usw.)
7. Im In- oder Ausland verschenktes, gespendetes oder an andere Personen übertragenes Vermögen

Die Daten unterliegen dem Sozialgeheimnis. Ihre Angaben werden aufgrund der §§ 60-65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und
der §§ 67a, b, c Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) für die Leistungen nach dem SGB XII erhoben.
 

Antragsbegründung, vorrangige Ansprüche

Antragsbegründung

Schildern Sie bitte kurz, weshalb Sie in eine Notlage geraten sind.

 

Sie konnten im Online Antrag nicht alle Angaben machen?

Hier haben Sie noch Platz dafür.

Meine vorrangigen Ansprüche

andere Leistungen können z.B. sein:

 

Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld I

 

Ich habe bereits folgende Leistung(en) beantragt:

Über das grüne "+" können Sie mehrere Anspruchsarten eintragen (max. 5).

Kontakt / Abschluss

Meine Kontaktdaten

Helfen Sie uns mit der Angabe Ihrer Kontaktdaten, um Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich klären zu können.

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Die Angabe der Telefonnummer ist freiwillig! Durch deren Angabe können Fragen eventuell auch telefonisch geklärt und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden. Die Einwilligung kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre Telefonnummer ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per Telefon geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

Rechtsfolgebelehrung & Hinweise

Für jedes Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft kann ein Abrufersuchen gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden, um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu klären (§ 93 Absatz 8 und 9 der Abgabenordnung). Das BZSt übermittelt die Kontenstammdaten Ihrer Konten und – bei Vorliegen eines konkreten Verdachts – ggf. auch der Konten Dritter, bei denen Sie als verfügungsberechtigte oder wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des § 1 Absatz 6 des Geldwäschegesetzes angegeben sind (unter anderem Name der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers, Geburtsdatum, IBAN und Verfügungsberechtigung). Dies betrifft Konten, die nicht länger als drei Jahre aufgelöst sind.

Sie haben erklärt, als Vertreterin / Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft zu handeln. Auch die Angaben der Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen vollständig und richtig sein.

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG!

Bitte geben Sie hier keine personenbezogenen Daten an.


Servicelinks

 

> Kreis Düren

 

 

Anschrift

 

Kreisverwaltung Düren

Sozialamt

Bismarckstraße 10

52351 Düren

 

Fon > 0 24 21.22-1050005
 

Mail > amt50@kreis-dueren.de

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