Dokumentenübermittlung SGB II

Möglichkeit zur Übermittlung von Dokumenten per Upload bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)


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Informationen zur Datenübermittlung (Daten werden automatisch gefüllt)

Sie wollen/ müssen noch Unterlagen nachreichen oder sind im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflichten verpflichtet eine Veränderungsmitteilung einzureichen? Hier sind Sie richtig.

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Leistungsbescheid Muster - Grunddaten

Bedarfe für Bildung und Teilhabe

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Personen gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Kindertageseinrichtung oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

 

Die Leistungen umfassen:

  • die Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
  • die Schülerbeförderungskosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
  • die Lernförderung
  • die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellem Leben in der Gemeinschaft bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie das Jobcenter jedoch immer umgehend informieren und Nachweise vorlegen, sobald Ihnen bekannt wird, dass Ihnen für obengenannte Bedarfe Kosten entstehen, da Ihnen ansonsten hierfür keine Leistungen gewährt werden können. Eine Ausnahme ist die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, diese Leistungen werden regelmäßig zum 1. August (1. Schulhalbjahr) und zum 1. Februar (2. Schulhalbjahr) automatisch ausgezahlt.

 

Als Nachweise dafür müssen die Formblätter von dem Leistungserbringer bzw. der Schule ausgefüllt und ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen vorgelegt werden. Die Formblätter erhalten Sie direkt im Jobcenter oder auf der Homepage.

► § 28 SGB II - Bedarfe für Bildung und Teilhabe

► Weitere Infos: Bildung und Teilhabe (BuT) 

Identifikation

Identifikation - Antragstellende Person - [Vertreter:in der Bedarfsgemeinschaft]

Diese Person muss mindestens 15 Jahre alt sein, um antragsberechtigt zu sein.

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Kontaktdaten

Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse ist für die Nutzung des Onlineservices erforderlich - Sie erhalten hierüber eine Eingangsbestätigung, wenn der Antrag erfolgreich abgesendet wurde.

 

Die Einwilligung zur Kontaktaufnahme des Jobcenters über Ihre E-Mail-Adresse ist freiwillig und kann auch jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Einwilligung, so dass Fragen ggf. auch per E-Mail geklärt werden können und Ihr Antrag schneller bearbeitet werden kann.

 

Identifikation - Weitere betroffene Person(en) - [Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft]
Weitere betroffene Person in Bedarfs-/ Haushaltsgemeinschaft

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • Einkommensteuerbescheid 
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Zuteilungsbrief des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Sie besteht aus 11 Ziffern.

 

weitere Informationen des BZSt

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

Dokumenten-Upload

Über die folgenden  Felder haben Sie die  Möglichkeit, die geforderten Unterlagen hochzuladen. Sie können jeweils bis zu 20 Seiten hochladen. Wenn Sie die erste Seite hochgeladen haben, können Sie über das "+" weitere Seiten einem Dokument hinzufügen.

 

 

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

 

 

 

 

Durch klicken auf das + können Seiten hinzugefügt werden

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

 

 

 

 

Durch klicken auf das + können Seiten hinzugefügt werden

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

 

 

 

 

Durch klicken auf das + können Seiten hinzugefügt werden

Upload Lebenslauf

Informationen zum Hochladen von Dokumenten

 

Bitte beachten Sie, dass nur Dokumente hochgeladen werden dürfen, die in Bezug zum Bürgergeld stehen.

 

Es sind folgende Formate für das Hochladen zugelassen:
PDF, JPG, JPEG, PNG, BMP (max. 7,5 MB je Datei).

 

Sie können Ihre Dokumente auch mit Ihrem Smartphone abfotografieren und in den vorgenannten Formaten hochladen.

 

Um sensible Daten zu schützen, können Sie einzelne Passagen in den Dokumenten schwärzen. 

 

Sollte die Anzahl zum Hochladen nicht genügen, so können Sie auf der Abschlussseite noch bis zu 25 weitere Dateien hochladen.

Die Anzahl können Sie mit +/- erhöhen/verringern.

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Bismarckstraße 10

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Fax 0 24 21.22-18 05 70

Mail > amt56@kreis-dueren.de

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