Arbeitslosengeld II - Ortsabwesenheit
Antrag auf Genehmigung einer Ortsabwesenheit
bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Sie befinden sich hier ► Schritt {1} von {2}
Eingangsdatum
Vorgangsnummer
Prozessnummer
Sie möchten verreisen oder planen eine längere Abwesenheit? Hier erhalten Sie weitere Informationen und können direkt online eine Genehmigung durch das Jobcenter beantragen.
Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder Ihres Haushaltes (sog. Bedarfsgemeinschaft).
Für einen "Urlaub" (sog. Ortsabwesenheit) benötigen Sie vor Antritt immer eine Zustimmung Ihres Leistungsträgers (Jobcenter).
Wenn Sie verreisen, bleibt Ihr Anspruch auf Geldleistungen (Arbeitslosengeld II) einschließlich Ihres Krankenversicherungsschutzes bestehen.
Voraussetzung hierfür ist > Sie halten sich insgesamt nicht mehr als 21 Kalendertage im Jahr (also einschließlich Feiertage und Wochenenden) außerhalb Ihres Wohnortes auf.
Vor der geplanten Abwesenheit müssen Sie die Genehmigung der Ortsabwesenheit bei Ihrem Jobcenter beantragen. Erst wenn Ihr Jobcenter einverstanden ist (neben Ihrer Abwesenheitsdauer prüft Ihr persönlicher Ansprechpartner auch, ob eine Genehmigung Ihrer beruflichen Eingliederung entgegensteht), können Sie Ihre Reise antreten, ohne Ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu gefährden.
Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und möglicherweise zu einer Rückforderung bereits gezahlter Leistungen.
► § 7b SGB II - Erreichbarkeit
► Verordnung zur Regelung weiterer Voraussetzungen der Erreichbarkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Erreichbarkeits-Verordnung - ErrV)
► § 38 SGB II - Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
§§ 60 bis 62 SGB I
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Aktenzeichen der job-com
(Punkte werden automatisch gesetzt)*
Wo finde ich diese Angaben?
Nachname*
Vorname*
Geburtsdatum
(bitte Datum auswählen)*
Geschlecht*
Steuer-ID
(Steueridentifikationsnummer)*
Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:
Sie besteht aus 11 Ziffern.
weitere Informationen des BZSt
Schnellauswahl...
Bitte tippen Sie den ersten Buchstaben Ihrer Straße ein und wählen Sie einen Eintrag aus der Liste aus. Die übrigen Felder werden danach automatisch befüllt.*