Arbeitslosengeld II - Ortsabwesenheit

Antrag auf Genehmigung einer Ortsabwesenheit

bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)



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SENDEBERICHT - DIE DATEN WURDEN ERFOLGREICH ÜBERTRAGEN

Sie möchten verreisen oder planen eine längere Abwesenheit? Hier erhalten Sie weitere Informationen und können direkt online eine Genehmigung durch das Jobcenter beantragen.

 

Die Regelungen zur Erreichbarkeit gelten für alle Mitglieder Ihres Haushaltes (sog. Bedarfsgemeinschaft).

 

Für einen "Urlaub" (sog. Ortsabwesenheit) benötigen Sie vor Antritt immer eine Zustimmung Ihres Leistungsträgers (Jobcenter).

Wenn Sie verreisen, bleibt Ihr Anspruch auf Geldleistungen (Arbeitslosengeld II) einschließlich Ihres Krankenversicherungsschutzes bestehen.

 

Voraussetzung hierfür ist > Sie halten sich insgesamt nicht mehr als 21 Kalendertage im Jahr (also einschließlich Feiertage und Wochenenden) außerhalb Ihres Wohnortes auf.

 

Vor der geplanten Abwesenheit müssen Sie die Genehmigung der Ortsabwesenheit bei Ihrem Jobcenter beantragen. Erst wenn Ihr Jobcenter einverstanden ist (neben Ihrer Abwesenheitsdauer prüft Ihr persönlicher Ansprechpartner auch, ob eine Genehmigung Ihrer beruflichen Eingliederung entgegensteht), können Sie Ihre Reise antreten, ohne Ihren Arbeitslosengeld-II-Anspruch zu gefährden.

 

Eine unerlaubte Ortsabwesenheit führt zum Wegfall und möglicherweise zu einer Rückforderung bereits gezahlter Leistungen. 

Rechtsgrundlagen

§§ 60 bis 62 SGB I

 

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle leistungserheblichen Tatsachen anzugeben und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, alle leistungserheblichen Änderungen der Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen sowie Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Grunddaten

Identifikation

BG-Check & Anschrift

Identifikation - Antragstellende Person
Anschrift